Für die Erteilung eines Erziehungsauftrages können Sie gerne dieses Formular nutzen.
Bitte beachten Sie alle enthaltenen Hinweise!
Jugendschutzbeauftragter gem. §7 Abs. 1 JMStV
Immo W. Fietz c/o JugendSchutzBeauftragte.Net
E-Mail: info@jugendschutzbeauftragte.net
https://www.jugendschutzbeauftragte.net
Hinweise zum Jugendschutz
Zusätzliche Erläuterung:
Kinder (0-14 Jahre)
Jugendliche (14 - unter 18 Jahre)
Personensorgeberechtigter = Meistens die Eltern
Erziehungsbeauftragter = Über 18 Jahre alt, es handelt sich hierbei um eine Person, die die Fürsorge für einen bestimmten Zeitraum von den Eltern übertragen bekommt. Hierzu muss der Erziehungsbeauftragte den Erziehungsauftrag
im Kino vorweisen können.
Viele weitere Informationen zur FSK Regelung, sowie zum Jugendschutz finden Sie auch auf:
www.fsk.de
www.jugendschutzaktiv.de