Hier finden Sie unsere Saalpläne
Selbstverständlich halten wir ausreichend Behindertenparkplätze vor. Behindertenparkplätze sind für die Betroffenen eine wichtige Hilfe im Alltag. Daher sollten Nicht-Behinderte diese Parkplätze unbedingt freihalten - auch dann, wenn man "nur für fünf Minuten einkaufen" will oder wenn kein anderer Parkplatz frei ist. Um auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken zu dürfen, benötigt man einen besonderen blauen Parkausweis: den "Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union" oder den dunkelblauen Parkausweis "Bayern-aG".
Unsere Mitarbeiter stehen jederzeit für alle Fragen und Hilfestellungen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.